Uhrmacher der Bürger und Zünfte

Die Uhracher der Bürger und Zünfte

Autor: Uhrmachermeister Karl Müller, München

1541
wurde im Ratsprotokoll das Meisterstück von Hans Hurlabain genannt. „Hans Hurlabain slosser handerks hat die maister stuckh und sunderlich ein ur nach erkahantnus der Vierer wol gemacht“.

1551 waren lt. Zunft- und Meistergeld-Register am weit verzweigten Stamm der Schlosserzunft, die Schlosser, Sporer, Geschmeidemacher, Schwertfeger, Nagler, Uhrmacher, Ringmacher und Büchsenmacher vereinigt.

1554 war in den Rastprotokollen zu lesen, daß Veyt Schaufel Meister im Schlosser- und Uhrmacherhandwerk wurde. Sein Meisterstück entsprach den Nürnberger Zunftvorschriften (lt. Bassermann-Jordan)

Damalige Anforderung zum Meistertitel:
1.) Innerhalb eines Jahres mussten zwei Uhren angefertigt werden.Eine schlagende Uhr 15 cm hoch mit Viertelstundenschlag, Zifferblatt mit 24 Stunden Einteilung, Sonnen und Mondlauf, Kalender mit Planeten und Länge des Tages.
2.) Eine tragbare Uhr, Umhängeuhr mit Weckfunktion.


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