Mitteilungen Ihrer Innung

Dienstag, 2. Februar 2021 - 19:00 Uhr
In Memoriam Rudolf Hahn

Am 31.12.2020 ist unser guter Freund und geschätzter Kollege Rudolf Hahn verstorben. Er war nicht nur ein umtriebiger Uhrmacher mit eigenen Geschäften, vielmehr hat er sich darüber hinaus noch für seine Kollegen in der Uhrmacherinnung für München & Oberbayern ehrenamtlich betätigt. Als sein Vorgänger Ernst Gottlieb den Vorsitz der Stiftung zur Nachwuchsförderung im bayerischen Uhrmacherhandwerk niederlegte übernahm Rudolf Hahn mit viel Engagement den Posten des Stiftungsratsvorsitzenden. Mit großem persönlichen Einsatz leitete er viele Jahre die Geschicke der Stiftung mit viel Fingerspitzengefühl.
Mit Rudolf Hahn verlieren wir nicht nur einen geschätzten Kollegen, wir verlieren auch einen guten Freund.

Peter Hauser
stellv. Obermeister und Webmaster

Montag, 14. Dezember 2020 - 14:59 Uhr
10. Hygieneinfektionsschutzmaßnahmenverordnung

Leider müssen wir am 16. Dezember wieder schließen.

Um Ihnen doch noch zur Verfügung stehen zu können, kontatieren Sie unsere Mitglieder über E-Mail oder Telefon. Die Kontaktdaten finden Sie in unserer Mitgliederliste.

Den Link zur Liste der Mitglieder finden Sie links im Frame.

Peter Hauser
stellv. Obermeister, Webmaster

Dienstag, 18. August 2020 - 14:04 Uhr
100 Jahr Uhrmacherinnung für München & Oberbayern

Am 22. Februar 1922 wurde aus einigen Vorläufern die heutige Uhrmacherinnung für München & Oberbayern gegründet.
Aus diesem Anlass plant die Uhrmacherinnung für das Jahr 2022 eine Ausstellung über die letzten 100 Jahre Geschichte der Uhrmacherinnung für München & Oberbayern.
Sollte jemand, Kollege oder auch Sammler, Kunde oder sonstige geschichtlich Interessierte Ausstellungsstücke mit einer entsprechenden Vita haben, so bitten wir höflich Diese zur Verfügung stellen. Selbstverständlich sind alle Exponate während der Zeit der Ausstellung in der Handwerkskammer für München & Oberbayern (Tag und Nacht) ausreichend versichert und bewacht.

Peter Hauser
stellv. Obermeister, Webmaster

Mittwoch, 29. Juli 2020 - 17:05 Uhr
Wir sind wieder für Sie da!

Seit dem 27. April sind unsere oberbayerischen Mitglieder wieder für Sie da.

Bitte beachten Sie die Corona Hygienebedingungen

* betreten Sie die Geschäfte nur mit einem geeigneten Mund-Nase-Schutz,
* beachten Sie die Höchstzahl der Kunden, die gemeinsam im Verkaufraum sein dürfen,
* halten Sie den geforderten Mindestabstand von 1,5 m zu Ihren Mitbürgern ein,
* halten Sie bitte die gültigen Hygieneregeln ein, waschen Sie sich regelmäßig die Hände, nutzen Sie soweit möglich Handdesinfektionsmittel.

Kontaktieren Sie bei Bedarf Ihren Mitgliedsbetrieb vor Ort.

Bleiben Sie gesund

Peter Hauser
stellv. Obermeister, Webmaster

Dienstag, 17. März 2020 - 14:26 Uhr
Corona-Pandemie / Bayern ruft den Katastrophenfall aus / Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen

Verehrte Kunden, liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf Grund der Covit19 / Corona Pandemie und der Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern durch unseren Ministerpräsidenten Markus Söder werden ab dem 18. März eine Vielzahl unserer Mitglieder Ihre Geschäfte vorerst geschlossen halten. Im Ausnahmefall ist es jedoch möglich, daß einzelne Mitglieder dennoch verfügbar sein können. Firmen, die keinen Handel betreiben, also reine Dienstleistungsunternehmen sind, dürfen weiter offenhalten. Wenden Sie sich bitte im Einzelfall direkt an das jeweilige Mitglied.


Hier der Abschnitt 4 der Verordnung:

4. Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Ziffer 4 genannten Ausnahmen erlaubt. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

Den komplette Artikel können Sie über den Link oben aufrufen. Klicken Sie dazu auf die Überschrift

Peter Hauser
Webmaster, stellv. Obermeister


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